Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot für Schädiger
und Geschädigte zu einer außergerichtlichen Schlichtung
der Straftat.
Die Konfliktschlichter des Vereins für Jugendhilfe leisten einen Beitrag, um eine faire, rechtsverbindliche Einigung über die Wiedergutmachung des Schadens zu erreichen. Bestehende Konflikte werden benannt und Lösungen erarbeitet.
Voraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist, dass der Schädiger Schuldeinsicht zeigt, die Verantwortung für die Straftat übernimmt und aktive Wiedergutmachung leistet.
Der Geschädigte kann auf diesem Weg einen Ausgleich für das begangene Unrecht erhalten, indem er Forderungen zur Wiedergutmachung stellt. In diesem Rahmen kann der Geschädigte sein Erleben der Straftat zur Sprache bringen und erhält die Möglichkeit einer Klärung. Ziel ist auch, dass bei zukünftigen Zusammentreffen ein angstfreier Umgang möglich wird und weitere Straftaten vermieden werden.
Nähere Informationen für den Täter
Nähere Informationen für den Geschädigten