1. Was passiert bei einem Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Schädiger und Sie werden vom Verein für Jugendhilfe
getrennt zu einem Vorgespräch eingeladen. Einerseits können Sie hier Ihre Fragen und Anliegen vorbringen. Andererseits erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen. Sind die Beteiligten mit dem Verfahren einverstanden, findet mindestens ein Schlichtungsgespräch statt. Durch das Schlichtungsgespräch wird ein Zusammentreffen auf „neutralem Boden“ ermöglicht. Im Schlichtungsgespräch werden bestehende Konflikte besprochen. Sie entscheiden darüber, welche Forderungen Sie an den Schädiger stellen und unter welchen Bedingungen das begangene Unrecht für Sie als ausgeglichen gilt. Kommt eine Einigung zustande, wird diese in einem Schlichtungsvertrag festgehalten.
2. Welche Aufgabe hat der Verein für Jugendhilfe?
Die Konfliktschlichter des Vereins für Jugendhilfe sind neutral.
Die Konfliktschlichter leiten das Gespräch und ermöglichen eine offene und freie Darstellung aller Anliegen und Interessen.
Die Schlichter sorgen dafür, dass
- es mit der Konfliktbearbeitung vorangeht,
- eine gute Lösung für den Geschädigten gefunden wird,
- dass die Schlichtungsvereinbarung eingehalten wird.