1. Was passiert bei einem Täter-Opfer-Ausgleich?
Der Geschädigte und Sie werden vom Verein für Jugendhilfe
getrennt zu einem Vorgespräch eingeladen. Einerseits können
Sie hier Ihre Fragen und Anliegen vorbringen. Andererseits
erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen. Sind die
Beteiligten mit dem Verfahren einverstanden, findet mindestens ein Schlichtungsgespräch statt. Im Schlichtungsgespräch werden bestehende Konflikte besprochen. Möglichkeiten der Wiedergutmachung sowie zivilrechtliche Forderungen des Geschädigten und die Bedingungen ihrer Erfüllung werden geklärt. Die Einigung wird in einem Schlichtungsvertrag festgehalten.

2. Welche Aufgaben hat der Verein für Jugendhilfe?
Die Konfliktschlichter des Vereins für Jugendhilfe sind neutral. Die Konfliktschlichter leiten das Gespräch und ermöglichen eine offene und freie Darstellung aller Anliegen und Interessen.
Die Schlichter sorgen dafür, dass

  • es mit der Konfliktbearbeitung vorangeht,
  • eine gute Lösung für den Geschädigten gefunden wird,
  • die Schlichtungsvereinbarung eingehalten wird.

3. Was können Sie mit einem erfolgreich durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich erreichen?
Die erfolgreiche außergerichtliche Schlichtung kann Ihnen eine
Gerichtsverhandlung ersparen. Durch Ihre Bereitschaft, sich der
Straftat und ihren Folgen zu stellen, sowie Wiedergutmachungsleistungen zu erbringen, leisten Sie einen aktiven Beitrag zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens.